Kürzlich disqualifizierte ein Richter mehrere Hunde auf einer Clubschau wegen deutlichem Zahnengstand. Die Empörung war groß mit wenig Verständnis für den Richter. Ich hatte mich schon gewundert, dass auf diesen Fehler in den BIS international hingewiesen wird. Ich hatte Zahnengstand noch nicht gesehen, bei einer Hündin von Freunden kam er jedoch vor, und er wurde mit großem Aufwand repariert. Der Hund wurde mehrmals in Narkose gelegt, bekam eine Zahnspange, die immer wieder korrigiert und schließlich entfernt werden musste. Für den Hund sicher sehr unangenehm und für den Besitzer einige 1000 Euro teuer. Es ist kein Schönheitsfehler. Es muss aus medizinischen Gründen behandelt werden, sonst führt es je nach Schwere zu Entzündungen, Abszessen, die bis in die Nasenhöhlen und in den Schädel Auswirkungen haben können. Ein Fachtierarzt für Zahnheilkunde beim Hund erklärte, dass dieser Fehler hochgradig erblich ist. Dieser Fehler fügt dem Hund Leiden und Schmerzen zu und ist daher tierschutzrelevant.
Interessant dazu ein Beitrag des WDR.
Dass es sich zweifelsfrei um ein medizinisches Problem handelt, dürfte jedem klar sein. Und deshalb weisen der Kennel Club, einige nordische Länder, der VDH und letztlich die FCI ihre Richter an, auf diese Fehler zu achten, will heißen sie entsprechend zu ahnden. Je nach Schwere auch als Disqualifikationsgrund zu werten.

Was sagt der FCI-Standard?
Disqualifizierende Fehler: Hunde, die deutliche physische Abnormalitäten aufweisen
FCI-Showreglement:
DISQUALFIZIERT erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ
entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem
Hodenfehler behaftet ist, eine Kieferanomalie aufweist, eine nicht standardgemäße Farbe oder
Haarstruktur besitzt oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser
Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig
entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss
auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen
disqualifizierenden Fehler hat. Der Grund für die Beurteilung „DISQUALIFIZIERT“ ist im
Richterbericht anzugeben
VDH-BSI zum Collie (Rassespezifische Anweisungen)
Die FCI folgt den BSI der Nordisk Kennel Union, zu der sich die Zuchtverbände Schwedens, Dänemarks, Finnlands, Norwegens und Islands zusammengeschlossen haben.
Die BSI des VDH warnen zusätzlich zu den obigen Merkmalen im Punkt „Bewegung“ vor einer „relativ ineffizienten Trabaktion“. Insgesamt heißt es da: „Ein Collie sollte freundlich veranlagt sein, ohne jegliche Spur von Nervosität oder Aggressivität und sich besonders gut als Begleithund eignen. Er sollte normal entwickelte Kiefer und Zähne aufweisen. Mittelgroße Augen mit einem lieblichen Ausdruck sind eines seiner wichtigen Merkmale. Fließenden Bewegungsabläufen mit starkem Schub kommt eine hohe Bedeutung zu.“
The Royal Kennel Club Points of concern for special attention by judges
- Incorrect hind conformation and/or poor rear movement
- Deep set eyes
- Incorrect dentition
- Excessively narrow jaw
Im Mutterland, beim The Royal Kennel Club gibt es die Breed Watch 1, 2 … Rassen unter Beobachtung. Der Collie steht unter Breed Watch 2. Folgenden Merkmalen sollen die Richter spezielle Aufmerksamkeit widmen.
- Nicht korrekte Hinterhand und/oder schlechte Bewegung der Hinterhand
- Tiefliegende Augen
- Nicht korrektes Gebiss
- Extrem enge Kiefer
Ich gehe davon aus, dass sich in Zukunft die Richter angesichts der Bedrohung der gesamten Rassehundezucht durch ihre Gegner (Tierschutz) mehr damit auseinandersetzen und wir öfter mit Disqualifikationen zu rechnen haben.